Abmahnung als Retourkutsche

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    • Abmahnung als Retourkutsche

      LG München: Abmahnung als Retourkutsche ist rechtsmissbräuchlich 25. Apr. 2008
      Durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen haben Konkurrenten die Möglichkeit gegen unlauteres Wettbewerbsverhalten anderer Mitwettbewerber rechtlich vorzugehen. Jedoch lässt die Vielzahl an Abmahnungen die in der letzten Zeit ausgesprochen wurden; nicht immer den Schluss zu, es ginge den Abmahnenden darum, den Wettbewerber zu lauterem Handeln anzuhalten. Vielmehr hat es den Anschein, dass die Abmahnenden sowie deren Anwälte in erster Linie Gebührenerzielungsinteressen verfolgen.
      Mit dieser Problematik hat sich das LG München in zwei aktuellen Urteilen vom 28.11.2007 (Az. 1HK O 5136/07) und vom 16.01.2008 (Az. 1HK O 8475/07) beschäftigt. Im vorliegenden Sachverhalt hatte der Kläger den Beklagten wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Daraufhin haben ihn der Beklagte und eine Familienangehörige des Beklagten, die auch ein Konkurrenzunternehmen betrieb, ebenfalls wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt. (…)
      Quelle: WBE-LAW vom 25.04.2008
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