OLG Köln bejaht strenge Haftung für Affiliates[/url] 23. Apr. 2008 | Ihr Kommentar hier[/url]
Wer Produkte über ein Internet-Vertriebssystem (Affiliate-System) vermarktet, haftet für jeden Wettbewerbsverstoß der Vertriebspartner, auch wenn sich die Partner ausdrücklich zu gesetzestreuem Verhalten verpflichtet haben. Dies hat das OLG Köln am 08.02.2008 entschieden (Urteil des OLG Köln, Aktenzeichen 6 U 149/07[/url]).
In dem Prozess ging es um einen Großanbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, der deutschlandweit mit Hilfe von 280.000 registrierten Geschäftspartnern Fitnessprodukte vertreibt. Der Vertrieb erfolgt im Affiliate-System. Die Geschäftspartner haben die Möglichkeit, eigene Websites einzurichten mit Links zu der Website des Anbieters. Jede Bestellung, die über einen solchen Link zustande kommt, bringt dem Geschäftspartner eine Provision. (…)
Quelle: LAWRAW vom 22.04.2008
OLG Köln bejaht strenge Haftung für Affiliate
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