Rechtsprechung zu Markenverletzungen durch Google-Adwords wackelt weiter
22. Apr. 2008 | Ihr Kommentar hier
Mit Urteil vom 26.03.2008 zum Az.: 9 O 250/08 (022) hat das LG Braunschweig den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wegen einer angeblicher Markenverletzung durch eine Google-Adwords-Kampagne zurückgewiesen.
In diesem Verfahren war nicht einmal mehr die explizite Buchung einer fremden Marke als Verstoß für eine Verletzung ausreichend, da deren Verwendung als gerechtfertigt angesehen wurde, § 23 Nr. 3 MarkenG.
Das LG Braunschweig entfernt sich somit weiter von seiner Position als Geheimtipp für im Markenrecht tätige Rechtsanwälte und ist keineswegs mehr die “sichere Bank” für Abmahner wegen Google-Adwords-Kampagnen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und findet sich unter:
Quelle: RA Ralf Möbius LL.M., LG Braunschweig vom 21.04.2008
22. Apr. 2008 | Ihr Kommentar hier
Mit Urteil vom 26.03.2008 zum Az.: 9 O 250/08 (022) hat das LG Braunschweig den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wegen einer angeblicher Markenverletzung durch eine Google-Adwords-Kampagne zurückgewiesen.
In diesem Verfahren war nicht einmal mehr die explizite Buchung einer fremden Marke als Verstoß für eine Verletzung ausreichend, da deren Verwendung als gerechtfertigt angesehen wurde, § 23 Nr. 3 MarkenG.
Das LG Braunschweig entfernt sich somit weiter von seiner Position als Geheimtipp für im Markenrecht tätige Rechtsanwälte und ist keineswegs mehr die “sichere Bank” für Abmahner wegen Google-Adwords-Kampagnen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und findet sich unter:
Quelle: RA Ralf Möbius LL.M., LG Braunschweig vom 21.04.2008