Auch für sämtliche externe Links, also Links, die von unserer Homepage auf eine fremde Homepage verzweigen, hat sich der Gesetzgeber was einfallen lassen: Die externen Links müssen als Weitervermittlung gegenüber dem Nutzer kenntlich gemacht werden. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden Sie im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV):
- § 4 Abs. 5 TDDSG (Teledienstedatenschutzgesetz)
"Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen."
- § 13 Abs. 3 MDStV (Mediendienste-Staatsvertrag)
"Die Weitervermittlung zu einem anderen Anbieter ist dem Nutzer anzuzeigen."
- § 4 Abs. 5 TDDSG (Teledienstedatenschutzgesetz)
"Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen."
- § 13 Abs. 3 MDStV (Mediendienste-Staatsvertrag)
"Die Weitervermittlung zu einem anderen Anbieter ist dem Nutzer anzuzeigen."
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