Msik ohne Gema

    • RE: Msik ohne Gema

      Original von kingfinux
      Hallo,
      ist es erlaubt, Musik zu Streamen von Newcommern, die mir die Musik zur freien Verfügung gestellt haben?


      sofern die gvl, gema nicht unterliegen ja ;).
      also wenn text und beat selbst gemacht wurde und die newcomer dir das ok geben dann wirste keine probleme haben.

      gruss
      Dejan
    • RE: Msik ohne Gema

      Original von realmasterd
      Original von kingfinux
      Hallo,
      ist es erlaubt, Musik zu Streamen von Newcommern, die mir die Musik zur freien Verfügung gestellt haben?


      sofern die gvl, gema nicht unterliegen ja ;).
      also wenn text und beat selbst gemacht wurde und die newcomer dir das ok geben dann wirste keine probleme haben.

      gruss
      Dejan


      hier musst du aber dann aufpassen
      falls irgendwann diese noname musiker mit seiner noname musik zur gema geht und sein lied reggen lässt dann bist du dann trotzdem der arsch weil der noname musiker vergessen hat dir zu sagen dass es jetzt unter GEMA ist
    • Original von Sonny
      mal ne andere Frage ich zahle ja GEMA und gvl für nen eigenen Radiostream, gibt mir das dass recht das meine USER Ihre MP3 Files hochladen dürfen und verwenden werden dürfen?


      Bisschen spät....ich weiß.
      Aber ich beschäftige mich zur Zeit etwas damit (wenn auch wohl etwas vergebens ;D). Aber ein Radiostream und MP3-Angebote zum download sind verschiedene Sachen und müssen auch so bei der GEMA angemeldet werden.
      Es geht also NICHT!
      Nix mehr Dolphin.

      www.nordrocker.de
    • Hallo muß mal kurz meinen Senf dazu geben.

      Also Grundsätzlich unterliegt erst mal alles was mit Musik auch nur im in entferntesten zu tun hat der GEMA. So zumindest sieht das die GEMA. Wir als nutzer dieser Werke, müssen immer in der Lage sein zu beweisen das solch ein Werk nicht bei der GEMA gemeldet ist.
      Dabei ist es völlig egal ob es ein russisches, englisches, deutsches, türkisches, chinesisches oder von wo auch immer stammendes Stück handelt. Denn die GEMA hat verträge mit beinahe allen Musikverwertungsgesellschaften Weltweit.

      Leider ist die GEMA recht schwerfällig, finden übrigens auch ihre Mitarbeiter, somit wird es noch eine Weile dauern bis es einen Tarif geben wird der für kleine bis mittelgroße Communitys interessant ist.
      Bisweilen gibt es nur einen günstigen Tarif für privatnutzer mit wenigen Klicks.

      Das beste was Ihr tun könnt:

      1. Nutzt keine Musik und Videos auf euren Seiten. Es sei denn Ihr seit euch der Rechte dieser 250% sicher. (Es reicht nicht in seinen AGB's darauf hinzuweisen das eure User die Rechte besitzen müssen)

      2. Nutzt Musik und Videos auf euren Seiten wenn ihr genug Geld habt/ verdienen werdet diese bei der GEMA auch zu bezahlen. (Tipp schließt euch einem Verband an, diese bekommen häufig starke Rabatte bei der GEMA und stellt euch mit eurem GEMA-Bezirksleiter gut, dieser kann euch noch mals entgegenkommen.)

      3. Nutz möglichkeiten im Internet vorhandene Musikportale einzubinden. Hier muß die Musik aber immer in einem eigenem Fenster des Musikportals geöffnet und abgespielt werden. Ein Frame auf eurer Seite reicht nicht und kostet euer Geld. (roccatune hat ein nettes Widget hierfür)

      4. Zieht mit Sack und Pack z.B. in die USA und sucht euch dort eine günstige Verwertungsgesellschaft (dort haben die kein Monopol)

      Ansich ist die Idee die hinter den Verwertungsgesellschaften steckt eine gute. Nur wie diese heute umgesetzt wird ist leider nicht zeitgemäß und flexibel genug. Daran wird sich aber lange nichts ändern. Die GEMA ist ein schwerfälliger Klotz geworden, hinter dem, wie in anderen Einrichtungen auch, eine große Industrie und einzel Personen stehen mit dem Interesse viel Geld zu verdienen um, wie hat es ein kürzlich verurteilter Postchef so schön ausgedrückt, vorzusorgen.

      Aber lasst euch nicht entmutigen, irgendwann hat man Erfolg und dann wird alles gut. man muß nur zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein.

      :read: :saufen:
    • Das alles an Musik erstmal grundsätzlich unter der Fuchtel der GEMA ist, stimmt aber nicht! Im allgemeinen schon, was die Labels etc. angeht.
      Newcomerbands ohne Label sind aber meist GEMA-frei. Das Problem ist aber, dass wenn sie ein Label bekommen, sie der GEMA wohl zu 99% angeschlossen sind. Dann muss man die Files sperren. Auf GEMA.de kann man zudem nach Titeln suchen und so feststellen, ob es GEMApflichtig ist!
      Nix mehr Dolphin.

      www.nordrocker.de
    • es war ja auch nicht so gemeint das alles der gema unterliegen muss. nur die gema nimmt das erst mal immer an und die beweislast das dies nicht so ist liegt bei dir. also die gema schaut nicht nach ob die musik die du nutzt bei ihr gemeldet ist, sie erwartet von dir das du ihr mitteilst und ihr beweist das sie keine rechte an der musik haben.
      und es sind sehr viele newcomer bands die sich und ihre titel bei der gema anmelden.
    • Original von tom12057
      es war ja auch nicht so gemeint das alles der gema unterliegen muss. nur die gema nimmt das erst mal immer an und die beweislast das dies nicht so ist liegt bei dir. also die gema schaut nicht nach ob die musik die du nutzt bei ihr gemeldet ist, sie erwartet von dir das du ihr mitteilst und ihr beweist das sie keine rechte an der musik haben.
      und es sind sehr viele newcomer bands die sich und ihre titel bei der gema anmelden.


      Die Beweislast liegt bei mir? Also das bezweifle ich aber mal ganz stark. Wenn mir was vorgeworfen wird, dann liegt es nicht an mir meine Unschuld zu beweisen, sonder man muss mit die Schuld beweisen!
      Die können dich sicherlich nicht so einfach mal pauschal "verklagen" ohne einen Grund.
      Aber wie gesagt...man kann ja online überprüfen, ob ein Titel der GEMA unterliegt oder nicht.
      Nix mehr Dolphin.

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    • ich hatte das ja mal alles vor einiger zeit gelernt, kannte den genauen text aber auch nicht mehr. daher hab ich den mal hier rausgesucht. der text beschreibt hier zwar die nutzung bei veranstaltungen, man kann aber davon ausgehen das die gema vermutung auch bei der nutzung im internet gilt. ohne sehr sehr gute anwälte und einen geldspeicher, würde ich zumindest nicht versuchen der gema das gegenteil zu erklären. :rolleyes:

      es gibt so ein paar schwer zu knackende nüsse in deutschland darunter die gema, gez, die ganzen kammern & das finanzamt. man kann hier über sinn und unsinn streiten alle haben etwas gutes und entstammen einer guten idee. was nun daraus geworden ist...


      GEMA-Vermutung
      Was ist die GEMA-Vermutung?
      Die GEMA nimmt als einzige Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte in Deutschland die Rechte an einem umfassenden In- und Auslandsrepertoire wahr. Deshalb spricht eine doppelte tatsächliche Vermutung – die so genannte „GEMA-Vermutung“ – dafür, dass bei bestimmten Nutzungen in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden und dass die Rechte und Vergütungsansprüche an diesen Werken durch die GEMA wahrgenommen werden. Die GEMA-Vermutung wurde von der Rechtsprechung zunächst im Hinblick auf öffentliche Musikaufführungen entwickelt. Sie gilt aber auch für jene „mechanischen Rechte“, bei deren Wahrnehmung die GEMA über eine faktische Monopolstellung verfügt – zum Beispiel für das Recht, Musikwerke in Filmen oder auf Tonträgern zu vervielfältigen und zu verbreiten. Aufgrund der GEMA-Vermutung muss jeder, der behauptet, bei einer Veranstaltung oder für einen Tonträger „GEMA-freie“ Werke – das heißt Werke, an denen die Rechte nicht durch die GEMA wahrgenommen werden – genutzt zu haben, dieses für jeden einzelnen Fall konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass ein Veranstalter ein vollständiges Musikprogramm für die betreffende Veranstaltung vorlegt. Hierbei ist zu beachten, dass je Kapelle, Band, Alleinunterhalter etc. ein separates Blatt zu verwenden und vollständig auszufüllen ist. Entsprechende Formulare stellt die GEMA auf Anfrage gerne zur Verfügung. Ein Tonträgerhersteller muss die Titel, die bei einer Tonträgerproduktion verwendet werden sollen, zur Repertoireprüfung bei der GEMA melden.

      Welche rechtliche Grundlage hat GEMA-Vermutung?
      Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 schützt den Urheber eines Werks in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Der Urheber hat darüber hinaus das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten. Hierzu zählt u.a. das Recht, sein Werk öffentlich aufzuführen, vorzuführen, wiederzugeben und zu vervielfältigen. Der Urheberrechtsschutz besteht zu Lebzeiten und bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bearbeitungen werden wie selbständige Werke geschützt.

      gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/