Seit 1. Februar 2009 ist die vom Bundesrat beschlossene Anhebung der Obergrenze für Bußgelder in Kraft. So werden Delikte wie zu schnelles Fahren, Alkohol am Steuer und zu geringer Sicherheitsabstand teurer. Auch die Teilnehmer an illegalen Straßenrennen müssen wesentlich mehr Strafe bezahlen. Was beim Alten bleibt, ist die Anzahl der Punkte und der Fahrverbotsmonate. Übrigens müssen für alle Verkehrsdelikte, die vor dem 1. Februar 2009 verübt wurden, noch die alten Bußgeldsätze angewendet werden. Damit Sie wissen, was im Straßenverkehr auf uns zukommt, haben wir die wichtigsten Änderungen zum Durchklicken in unserer Bildergalerie zusammengestellt.
Quelle und Infos:
auto-news.de/auto/fotoshows/an…ur-Kasse-gebeten_id_23542