Serverauswahl - und passende Module für 7 Alpha

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    • Serverauswahl - und passende Module für 7 Alpha

      Hallo liebe Community,

      Ich stehe derzeit vor der Entscheidung, wo ich mein Dolphin Projekt Hosten soll, und welche Module derzeit schon zur Verfügung stehen.

      Ich möchte gerne nicht all zu viel des Projektes Preisgeben, bräuchte jedoch noch ein paar Informationen vorab.

      Geplant ist die Installation auf einem Hetzner Q4 Rootserver mit 750 gb Platten im Raid 1.

      Da ich viele Videos von unterschiedlichen Plattformen über eine Streaming Modul einbinden möchte, heißt die erste Frage : " Gibt es derzeit schon ein angepasstes Modul in der Richtung für Dolphin 7?"

      Zugleich hieße dies ja auch das kein Interner Festplatten-Speicher (ok zumindest nur gering) genutzt werden muss.

      Kann man eine Pauschale äußern, wieviele Videos (natürlich durschnittliche Länge von 3 Minuten) auf ein 100 GB HDD passen?

      Aus Erfahrung weis ich das dies spontan nicht genau bestimmt werden kann, da die Bitrate und Videorate immer unterschiedlich sein können, über einen ungefähren Anhaltspunkt wäre ich trotz dessen dankbar.

      Stellt sich mir zusächst die nächste Frage nach einer Suchleiste auf der Startseite - ist dies ebenfalls schon umgesetzt worden? Und damit meine ich nicht die Kategorie suchen Funktion.


      Freue mich auf eure Antworten.
    • Aus Erfahrung weis ich ja selbst, dass eine interne Konvertierung ebenfalls als Option besteht. Aber wie du auch schon gesagt hast sollten die Videos auch die entsprechende Qualität aufweisen.

      Aber die Frage die zum Youtube Modul noch aussteht .... Interner Speicher und Traffic werden nicht verbraucht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Magixx87 ()

    • Frage dich zuerst mal, ob das rechtlich alles so ok ist.
      Auch wenn du Videos auf deiner Seite (nur) streamst, bist du dafür verantwortlich.
      Youtube z.B. hat ja eine GEMA-vereinbarung. Das heisst aber NICHT, dass du die Videos auf deiner Seite (eingebunden) zeigen darfst.
      Gerade in der heutigen Zeit, sollte man sowas beachten.
      Das nur mal so am Rande.
      Nix mehr Dolphin.

      www.nordrocker.de
    • Gut, dass du diesen Anstoß gibst. Werde mich in nächster Zeit mal mit den Neuerungen des TMG´s auseinander setzen.

      Rein prinzipiell würde laut deinen Angaben also ein Video, was nicht gestreamt würde, allerdings von Youtube bezogen (über Firefox Plugin oder sonstiges) keinerlei rechtlicher Problematiken mit sich ziehen?

      Dazugesagt sei das die Videos die von Youtube oder sonstigen Übernommen werden sollen alles Privatvideos sind.


      weitere Problematik mit Hintergrundmusik, welche evtl auch der GEMA unterliegt.....

      Fragen über Fragen...... :read:


      Kurz dazu ein interessanter Beitrag aus einem anderen Forum:

      Hi,
      Wie ist das
      rechtliche beim Einbinden?
      Youtube berichtet an die GEMA, wie oft ein Stück vom Youtube-Server gestreamt wurde, d.h. es wird auch gezählt, wenn das Video auf irgendeiner Seite eingebunden ist. Die Lizenz umfasst also auch diesen Fall und muss nicht gesondert an die GEMA gemeldet, bzw. mit der GEMA abgerechnet werden.

      Bitte beachten: Die GEMA kassiert lediglich Gebühren für die Aufführungsrechte und zahlt Komponisten und Texter aus. Etwaige urheberrechtliche Ansprüche sind damit nicht abgegolten.

      Gruß,

      lemmy

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Magixx87 ()

    • Das wage ich mal stark zu bezweifeln. Soweit ich das kenne, haben YouTube und GEMA eine Vereinbarung, das ein Pauschalbetrag gezahlt wird! Also nix mit zählen wie oft was gestreamt wurde.
      Was ich aber zu 99% weiß ist, das wenn du das Video EINGEBUNDEN auf deiner Seite zeigst, du auch GEMA blechen musst. Bei einem Link der zu YouTube führt ist es ein andere Sache.
      Nix mehr Dolphin.

      www.nordrocker.de
    • So undurchsichtig die GEMA doch wiederrum ist, habe ich gerade einmal versucht, über deren Tarifplaner mir einen ungefähren Eindruck zu erhalten, was an finanziellen Leistungen auf mich zukommen würden.

      Als einzigstes habe ich einmal im Tarifvertrag "für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires Film-/ Video-on-Demand zum privaten Gebrauch"

      diese 2 Klauseln gefunden:

      II. Vergütungen
      1. Prozentvergütungen
      Die nachstehenden, unterschiedlichen Prozentvergütungen für die Nutzung der Werke des GEMA- Repertoires richten sich nach den jeweiligen geldwerten Vorteilen. Die geldwerten Vorteile werden nach Abzug der Mehrwertsteuer der Vergütungsberechnung zugrunde gelegt.
      Die Vergütung beträgt 10 % des Endverkaufspreises. Bei Abonnemententgelten beträgt die Vergütung 10 % der betreffenden Entgelte.
      Im Falle von sonstigen geldwerten Vorteilen, wie z.B. geldwerte Vorteile aus Werbung, Sponsoring, Tausch-, Kompensations- oder Geschenkgeschäften, beträgt die Vergütung 15 % der betreffenden geldwerten Vor- teile.
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      Stand 01/10/08
      Getrennt finanziert oder berechnete geldwerte Leistungen und Gegenleistungen, wie z.B. Übermittlungs- entgelte, sind den vorstehenden geldwerten Vorteilen für die Vergütungsberechnung hinzuzurechnen.
      Direkte Auslandseinnahmen oder indirekte Auslandseinnahmen des Filmvideo-on-Demand-Angebots, z.B. aus Werbung, Sponsoring, etc., die Deutschland betreffen, sind den jeweiligen Deutschlandeinnahmen oder anteilig den jeweiligen Deutschlandeinnahmen zuzurechnen.
      In den Fällen, in denen das Filmvideo-on-Demand-Angebot unterschiedliche geldwerte Vorteile aufweist, findet auf jeden der unterschiedlichen geldwerten Vorteile und die diesen zuzurechnenden Nutzungsvor- gängen, die entsprechende Prozentvergütung Anwendung. Die Gesamtvergütung errechnet sich aus der Summe der sich hiernach ergebenden Einzelvergütungen.
      Es gelten nachstehende Mindestvergütungen je Werk, wenn die Prozentvergütung unter Berücksichtigung der Anteilsberechnung gemäß Abschnitt II., Ziffer 3. zu einer niedrigeren Vergütung für die Spieldauer der Werke des GEMA-Repertoires führt als die Mindestvergütung.


      2. Mindestvergütungen
      Die nachstehenden, unterschiedlichen Mindestvergütungen richten sich nach den jeweiligen geldwerten Vorteilen, ausschließlich Mehrwertsteuer.
      Im Falle von Filmvideo-on-Demand-Angeboten mit gänzlicher oder teilweiser Finanzierung auf der Grund- lage von Endverkaufspreisen oder Abonnemententgelten oder sonstigen geldwerten Vorteilen, wie z.B. aus Werbung, ausgenommen Sponsoring, Tausch-, Kompensations- oder Geschenkgeschäften, beträgt die Mindestvergütung je entgeltlich oder unentgeltlich genutztes Filmvideo mit Werken des GEMA-Repertoires € 0,032 bis zu einer Spieldauerlänge der Werke des GEMA-Repertoires von 5 Minuten, je weitere Spieldau- erminute der Werke des GEMA-Repertoires beträgt € 0,00512.
      Wird ein Filmvideo-on-Demand-Angebot in Teilen oder gänzlich durch Sponsoring, Tausch-, Kompensati- ons- oder Geschenkgeschäften oder Verkäufe von anderen als zum Film-on-Demand gehörenden Leistun- gen oder Produkten finanziert, so beträgt die Mindestvergütung je entgeltlich oder unentgeltlich genutztes Filmvideo mit Werken des GEMA-Repertoires € 0,048 bis zu einer Spieldauerlänge der Werke des GEMA- Repertoires von 5 Minuten, je weitere Spieldauerminute der Werke des GEMA-Repertoires beträgt € 0,0096.
      In den Fällen, in denen das Filmvideo-on-Demand-Angebot unterschiedliche geldwerte Vorteile aufweist, findet auf jeden der jeweiligen geldwerten Vorteil und die diesen zuzurechnenden Nutzungsvorgängen die entsprechende Mindestvergütung Anwendung.


      Die Frage welche sich daraus ergibt - erziele ich damit einen geldwerten Vorteil wenn ich keine Videos Verkaufen will, sie als Sponsoring nutzen will und sonstiges?

      Andere Informationen und genauere preisliche Einzelheiten bekannt?
    • Gut Okay,
      in der Art besteht in der Tat ein kausaler Zusammenhang.

      Wie man die rechtliche Definition nun auslegt, ob der Gewinn durch die Videos erzeugt werden, und nicht eher dadurch das andere Firmen Werbung auf der eigenen Seite hinterlegen, welche GEMA konform sein sollte, da keine Anspielung auf die Videos selbst zutreffen ist fraghaft.

      Ein Ausschluss dieser Kategorisierung von Videos wäre definitiv zu drastisch, da die Nutzer ja wie es im Web 2.0 Sache ist "alles machen sollten was sie möchten".

      Aber zum eingemachten .... Preisliche Informationen von Seiten der GEMA?
    • Ich weiss nur aus alten Threads das man so ca.10-20 cent beträge zahlen muss pro Video aufruf und du natürlich eine Software haben musst die das Zählt wie oft welches Video Aufgerufen wurde, was ja Dolphin nicht kann.

      lg
      Bist du HOT or NOT?
      www.voteme.at
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      bewerten lassen auf www.voteme.at.
    • Nachtrag:

      Die GEMA veranschlagt eine Gebührenpauschale je Aufgerufene Titel mit GEMA Pflichtigem Anteil p.a

      DIES IST NICHT ZU UMGEHEN - auch nicht als BLOG Betreiber wenn Youtube Videos mit GEMA pflichtigem Anteil der MUSIK laufen.


      Youtube selbst muss eine schriftliche Einverständnisserklärung ausstellen was noch problematisch werden kann da diese lediglich Kontakt Email Adressen haben welche sich in den letzten 2 Jahren auch um 50 % reduziert haben.

      Ein Ausschluss in der AGB ist nicht zulässig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Magixx87 ()

    • Wenn die Inhalte der Videos von dem jeweiligen Usern selber gedreht / erstellt wurden besteht keine GMA Pflicht, nur wenn Sie von YouTube oder dergleichen kommen.

      Die GEMA kann für die eigenen Videos der User keine Gebühren verlangen. So die Rechtssprechung.

      Lässt sich in Google nachlesen.

      selbstgedrehte-videos.de/video…mafreie-musik-fur-videos/
      ---- ICH ARBEITE MIT EINER TEST VERSION VON DOLPHIN DIE 7ER UND MÖCHTE AUF DIESER MEIN PROJEKT AUFBAUEN. DESHALB FIXIERE ICH MICH SCHON JETZT AUF DIE 7ER VERSION -----